Entschuldigung

Vorgehen bei Krankheit des Kindes:

  • Ihr Kind muss bis 8 Uhr in der Schule telefonisch (03529/512266) entschuldigt werden.
  • Ab dem 3. Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben werden.
  • In begründeten Verdachtsfällen kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.

Weitere Informationen:

Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBl. S. 1565), die durch die Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist.